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Welche Rechte stehen mir als Käufer eines Autos zu, welche Rechte habe ich als Verkäufer? – Fragen, auf die es oft keine eindeutigen Antworten gibt, denn es gibt eine Reihe von möglichen Konstellationen zu beachten. Ein altbekannter Rat lautet „Augen auf beim Autokauf“. Das gilt nicht nur für das Fahrzeug selbst; auch ein kritischer Blick auf den Kaufvertrag sollte unbedingt dazu gehören.

Häufig tauchen die Probleme jedoch erst nach Abwicklung des Kaufes auf. Der Käufer stellt z.B. fest, dass ein PKW trotz der Angabe „unfallfrei“ einen Vorschaden hat, die auf dem Tacho angegebene Kilometerleistung nicht stimmt oder der Verkäufer andere Mängel verschwiegen hat. Der Verkäufer beruft sich meist auf einen Ausschluss der Gewährleistungsrechte. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für das Autokaufrecht können wir Käufern helfen, ihre Mängelrechte wie Nachbesserung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz durchzusetzen. Verkäufern stehen wir bei ungerechtfertigten Reklamationen zur Seite. Unsere Tätigkeit wird dabei durch eine ggf. bestehende Verkehrsrechtsschutzversichung gedeckt.

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RA Albert Cermak
Ihr Fachanwalt für KFZ-Vertragsrecht in München

Das Thema Autokauf und Kaufvertrag hat zunehmend an Bedeutung gewonnen, seit dem viele Kfz-Käufe über das Internet angebahnt werden. Vor allem bei  Gebrauchtwagen werden viele Käufe über Inserate bei großen Portale wie autoscout24.de oder mobile.de eingeleitet. Bereits die Inhalte der Inserate haben hierbei eine große rechtliche Bedeutung. Werden dort falsche Angaben gemacht, kann dies Gewährleistungsansprüche des Käufers auslösen, auch wenn diese Angaben im Vertrag nicht wiederholt werden .

Auch Auktionen wie z.B. bei ebaxy, bei denen ein Auto online „ersteigert“ werden kann, sind keine Seltenheit. Jedoch sind sich viele Verbraucher hier nicht im Klaren darüber, welche Verbindlichkeit entsprechende Erklärungen haben können. Geltende Widerrufsmöglichkeiten müssen zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seitenbetreiber aufgeführt sein, werden aber von den wenigsten wirklich gelesen. Hier ist es wichtig, diese zu kennen und auch die eventuelle Frist zum Widerruf zu wahren. Der juristische Experte ist mit den in AGBs verwendeten Formulierungen vertraut und liefert seinem Mandanten eine verständliche Analyse – oder den möglichen „Widerrufsjoker“.

Finanzierungen und Leasing

Wer sein neues oder gebrauchtes Auto nicht gleich auf einmal zahlt, sondern finanziert oder ein Leasing-Angebot wahrnimmt, hat zudem einige Besonderheiten zu beachten. Beim klassischen Leasing ist es beispielsweise so, dass der Leasingnehmer zwar Fabrikat und Ausstattung bestimmt und natürlich den Preis mit dem Verkäufer aushandelt, als Käufer tritt aber eine Leasinggesellschaft in den Kaufvertrag ein.

Eigentümer des Fahrzeugs im rechtlichen Sinne ist somit nicht der Leasingnehmer, sondern die Leasinggesellschaft. Das kann in der Praxis immer wieder zu Problemen oder zumindest zu Missverständnissen führen, wenn Mängel festgestellt werden oder Garantie-Ansprüche geltend gemacht werden wollen. Um diese rechtlich speziellen Fragen klären zu können, bedarf es in der Regel umfassender Fachkenntnisse im Kfz-Kaufvertragsrecht.


Probleme bei der Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen

Oft stellt sich für den Kunden auch die Frage, ob das Auto, das er kaufen möchte, wirklich neu ist. Man spricht von einem fabrikneuen Kfz, wenn das Fahrzeug hinsichtlich Technik und Ausstattung dem neuesten Modell entspricht. Dabei dürfen zwischen der Produktion und dem Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen und natürlich darf das Auto in dieser Zeit keinerlei Schaden erlitten haben. Nach Meinung der aktuellen Rechtsprechung kann auch ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung noch als fabrikneu gelten, wenn die anderen Voraussetzungen für fabrikneue Fahrzeuge erfüllt sind.

Auch wenn die Zeit des Leasings problemlos verläuft, kann es hinterher unschöne Überraschungen für den Kunden geben, wenn er sein Fahrzeug zum Ende der Leasinglaufzeit zurückgeben möchte. Hier gibt es oft Streitigkeiten, wenn der Händler Beschädigungen am Fahrzeug erkennen möchte, der Kunde aber von normalen Gebrauchsspuren ausgeht. Der KFZ-Anwalt unterstützt den Kunden dabei, seine Ansprüche geltend zu machen und am Ende nicht auf hohen Kosten für eventuelle Reparaturen sitzen zu bleiben.

Rechte beim Autokauf von privat

Ein besonderes Risiko kann ein Autokauf von privat sein. Freilich ist es möglich, hier ein echtes Schnäppchen zu machen, aber mit Garantie- oder Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sieht es in der Regel schlecht aus. Diese können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Und auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist eigentlich nicht möglich, wenn keine wesentlichen Mängel bestehen, die beim Kauf nicht zu erkennen gewesen sind.

Verbraucher haben es im Gesetzesdschungel oft nicht leicht, ihre Interessen durchzusetzen, zumal es auch häufig Neuregelungen in Bezug auf finanzierte Kaufverträge oder Leasingverträge gibt. Ein Fachanwalt ist auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und kann für seine Klienten offene Fragen klären und dazu beitragen, kräftezehrende Auseinandersetzungen zu minimieren.


Aufgepasst beim Autokauf!

Das Thema Autokauf und Kaufvertrag hat zunehmend an Bedeutung gewonnen, seit dem viele Kfz-Käufe über das Internet angebahnt werden. Vor allem bei  Gebrauchtwagen werden viele Käufe über Inserate bei großen Portale wie autoscout24.de, ebay.de oder mobile.de eingeleitet. Bereits die Inhalte der Inserate haben hierbei eine große rechtliche Bedeutung.

Werden dort falsche Angaben gemacht, kann dies Gewährleistungsansprüche auslösen! Lassen Sie das Inserat vor einem Kauf am besten von einem auf Verkehrsrecht und KFZ Kaufvertrag spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen!


Die häufigsten Probleme beim Autokauf

Beim Autokauf könnnen die verschiedensten Unstimmigkeiten entstehen. Nach jahrelanger Erfahrung als Fachanwälte für Verkehrsrecht mussten wir immer wieder ähnliche Fälle bearbeiten. Daher haben wir die häufigsten, immer wieder auftretenden Problemfelder hier für Sie zusammengetragen:

Verschwiegener Unfallschaden

KFZ-Vertragsrecht 1
ist der Gebrauchtwagen wirklich Unfallfrei?

Zu erkennen ob ein Fahrzeug wirklich unfallfrei ist, gestaltet sich für den Laien äußerst schwierig. Bescheinigt der Verkäufer beim Kauf des Fahrzeugs, dass dieses keine Unfallschäden aufweist ist diese Aussage verbindlich. Handelt es sich doch um ein Unfallfahrzeug ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Es kommt hierbei jedoch auch auf die genaue Formulierung im Kaufvertrag an. Zudem ist der gewerbliche Fahrzeughändler immer zumindest zu einer sorgfältigen Sichtprüfung verpflichtet. Hätte er dabei Hinweise auf einen Unfallschaden erkennen können, trifft ihn die Haftung auch dann, wenn er keine Kenntnis von einem reparierten Unfallschaden hatte.

Falsche Kilometerangabe

gedrehter Kilometerstand
manipulierter Kilometerstand

Schätzungen gehen davon aus das rund 30% aller in Deutschland gehandelten Gebrauchtwagen manipuliert worden. Der Tachostand ist für viele Fahrzeugkäufer ein entscheidendes Kaufkriterium. Sollten Sie eine Tachomanipulation entdeckt haben können wir Ihnen möglicherweise Helfen vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Technische Mängel

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technische versteckte Mängel

Treten nach dem Kauf technische Probleme am Fahrzeug auf, gilt es zu beweisen, dass diese bereits beim Kauf vorhanden waren. Beim Kauf vom Händler kommt dem privaten Käufer hier die gesetzliche Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf zu Gute. Bei privaten Verkäufern kommt es häufig darauf an, diesen „arglistige Täuschung“ nachzuweisen, um Gewährleistungsrechte durchzusetzen. Von großem Vorteil ist hier eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Diese greift auch beim Autokauf und übernimmt in der Regel auch die Kosten für notwendige Sachverständigengutachten.

Gewährleistungsausschluss

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Ausschluss der Gewährleistung

Private Verkäufer haben die Möglichkeit im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gewährleistungsausschluss zu vereinbaren. Bei den üblichen Formularen wie z.B. vom ADAC, mobile.de etc. ist dies enthalten. Werden aber im Kaufvertrag konkrete Zusicherungen zu bestimmten Eigenschaften des Fahrzeugs gemacht, werden diese vom Gewährleistungsausschluss nicht umfasst. Auch beim Kauf von Privat ist somit nicht ausgeschlossen, dass ein Rücktritt durchgesetzt werden kann.

Fehlende Ausstattung

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Ausstattung entspricht nicht dem Vertrag

Entdecken Sie nach einem Fahrzeugkauf das die Ausstattung nicht der Ihnen versprochenen entspricht, haben Sie die Möglichkeit auf der Nachrüstung der Ausstattung zu bestehen. Wichtig ist was genau im geschlossenen Kaufvertrag festgehalten ist. Ist eine Nachrüstung nicht möglich, können Sie den Kaufpreis nachträglich mindern oder bei einem erheblichen Mangel sogar vom Kauf zurücktreten.